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Regelmäßige und gründliche Wartung unserer Busse, Winterausrüstung!
Unsere Busse werden von unseren fachlich qualifizierten Kfz-Mechanikern laufend überwacht und gewartet. Besonderen Wert legen wir außerdem auf die optimale Bereifung unserer Busse, und zu Ihrer Sicherheit auch in der kalten Jahreszeit vor allem auf eine rechtzeitige Umrüstung auf gute Winterreifen.
Regelmäßige Teilnahme am Bussicherheitstraining
Die regelmäßige Teilnahme an speziellen Fahrerschulungen und Sicherheitstrainings unserer festangestellten Fahrer und Aushilfsfahrer sind für uns schon seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit.
Unsere Fahrer sind gehalten, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Geschwindigkeitsvorschriften zu beachten – schließlich geht es um Ihre Sicherheit. Hier das Wichtigste in Kürze:
Arbeitszeitvorschriften für den Fahrer: Lenk- und Ruhezeiten
Nachfolgend ein überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen EU-Verordnung
Tägliche Lenkzeit
Maximal 9 Stunden, zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10 Stunden zulässig.
Lenkzeitunterbrechung/ Pausen
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Mindestens 45 Minuten nach 4 ½ Stunden Lenkzeit. |
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Aufteilung in einen Abschnitt von 15 Minuten gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist zulässig (Drei Pausen à 15 Minuten sind nicht mehr zulässig). |
Wochenlenkzeiten
Höchstens 56 Stunden pro Woche, jedoch höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen.
Tägliche Ruhezeit
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Mindestens 11 Stunden. |
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Eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist nun drei mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich. |
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Auch eine Aufteilung der täglichen Ruhezeit in zwei Abschnitte ist möglich. Dann sind aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten, wobei zunächst 3 Stunden und sodann 9 Stunden Tagesruhezeit zu nehmen sind. |
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Bei Mehrfahrerbetrieb ist eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums zu nehmen. |
Wöchentliche Ruhezeit
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Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit |
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Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mind. folgendes eingehalten werden: 2 Ruhezeiten von mind. 45 Stunden oder 1 Ruhezeit von mind. 45 Stunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mind. 24 Stunden. Außerdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich. |
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Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Das Fahrzeug muss zwingend am 7. Tag stehen! |
Um die Vorschriften nicht nur für Ihren Ausflug, sondern auch für die nachfolgenden Einsatzzeiten einhalten zu können, benötigen wir von Ihnen möglichst verlässliche Angaben, wie Ihre Fahrt ablaufen soll. Bitte haben Sie Verständnis, wenn der Fahrer Sie im Bedarfsfall an die vorgesehene Rückkehrzeit erinnert.
Geschwindigkeitsvorschriften für Busse
Höchstgeschwindigkeit auf Bundes- und Landstraßen
| in Deutschland |
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80 km/ h |
| im Ausland |
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70 bzw. 80km/ h |
auf Autobahnen
| in Deutschland |
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100 km/ h |
| im Ausland |
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80, 90 bzw. 100 km/ h |
Anschnallpflicht
In Bussen, die mit Gurten ausgestattet sind, besteht für Reisende Anschnallpflicht. Den Sicherheitsanweisungen des Busfahrers ist stets Folge zu leisten.
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